Unsere Leistungen

Private Steuererklärungen

Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung Ihrer privaten Steuererklärung? Wir helfen Ihnen dabei.

Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung Ihrer privaten Steuererklärung? Wir helfen Ihnen dabei. Da die meisten Steuergesetze in ganz Deutschland identisch sind, erstellen wir problemlos auch Umsatzsteuererklärungen für Hamburg oder eine Einkommensteuererklärung welche in Bayern eingereicht werden muss.

Bereits im Vorfeld übernehmen wir die Kommunikation mit Ihrem Finanzamt – beispielsweise für Anträge auf Fristverlängerungen. Auch nach Abgabe der Steuererklärung können wir die Rückfragen der Finanzverwaltung bearbeiten und beantworten. Ihren Steuerbescheid erhalten wir, sofern von Ihnen gewünscht, direkt von den Behörden und leiten Ihnen diese nach der erforderlichen Prüfung an Sie weiter. Neben der Einkommensteuer- und Erbschaftsteuererklärung übernehmen wir für Sie gerne folgende privaten Steuererklärungen und helfen Ihnen bei folgenden Themen:

  • Grunderwerbsteuer

  • Umsatzsteuer

  • Gewerbesteuer

  • Grundsteuer

  • Schenkungsteuer

  • ausländische Arbeitnehmer

Einkommensteuererklärung

Nicht jeder muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Doch wann genau trifft das zu? Sobald Sie kein eigenes Einkommen erzielen oder wenn die Steuer in Form von Lohnsteuer oder Kapitalertragsteuer bereits abgeführt worden ist.
Wer allerdings eine Wohnung vermietet, Rente oder Kurzarbeitergeld bezogen wird, besteht eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung. Die Frist zur Abgabe endet am 31. Juli des Folgejahres. Die Abgabe der Einkommensteuererklärung muss nicht durch einen Steuerberater erfolgen.

Wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, haben Sie viele Vorteile. Die Frist zur Abgabe verlängert sich auf den 28. Februar des darauffolgenden Jahres. Wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und übernehmen die Erstellung der Erklärung. Mithilfe einer Vollmacht können wir der Finanzverwaltung bereits elektronisch vorliegende Daten wie z. B. die Lohnsteuerbescheinigung oder erhaltene Rentenzahlungen abrufen, sodass Sie diese Unterlagen nicht mehr unbedingt vorlegen müssen.

Gerne beraten wir Sie auch im Vorfeld über die steuerlichen Auswirkungen sowie mögliche Gestaltungen bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie, dem Kauf einer Photovoltaikanlage oder von Finanzanlagen.

Erbschaftsteuererklärung

Die Erbschaftsteuer- sowie Schenkungsteuererklärung wird in vielen Fällen durch die Finanzämter angefordert, kann aber auch proaktiv an das Finanzamt gesendet werden um die Erklärungspflichten zu erfüllen.

Gerne übernehmen wir für Sie die Erstellung der Erbschaftsteuererklärung. Im Rahmen eines Erstgespräches konkretisieren wir den Ablauf, die bestehenden Fristen und gegebenenfalls können wir Ihnen bereits eine erste Einschätzung über die Höhe der anfallenden Erbschaftsteuer geben.

Für das Erstgespräch empfehlen wir Ihnen alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Erbschaft mitzubringen. Dies können Testamente, Wertermittlungsgutachten, Kontoauszüge oder Kaufverträge im Zusammenhang mit dem Verkauf von Gegenständen sein.

Für die Schenkungsteuer empfehlen wir Ihnen bereits vor der Schenkung mit uns Kontakt aufzunehmen. Dadurch lässt sich eine ungewollte Steuerentstehung vermeiden und ein steueroptimiertes Konzept erstellen.